Energiegesetz statt EEG 2021

„Zu spät, zu wenig, zu mutlos, alles das kann, ja muss man eigentlich über die gerade im Bundestag beschlossene EEG-Novelle sagen.“ Zu dieser Einschätzung kam die Piratenpartei Deutschland in ihrer am 17.12.2020 veröffentlichten Pressemitteilung. Dem ist nicht viel hinzuzufügen. Vielleicht nur das: Der Fokus liegt für uns klar auf dem „zu wenig“. Das vollmundig versprochene Festhalten an den Pariser Klimazielen passt absolut nicht zu den im EEG2021 beschlossenen Maßnahmen. Wir erleben ein weiteres Mal den stetigen Widerstreit zwischen Ankündigungs- und Realpolitik.

Aber wie jetzt weiter? Das EEG ist unserer Meinung nach schlicht und ergreifend seit längerem völlig unbrauchbar. Wir brauchen kein Gesetz für erneuerbare Energien, wir brauchen ein Energiegesetz, das die Gesamtheit unserer Energieversorgung behandelt.

Der oberste Grundsatz, sprich §1 eines solchen Gesetzes, muss festschreiben, dass die sichere und umweltfreundliche Energieversorgung absoluten Vorrang vor allen anderen Interessen hat. Die beiden Paradigmen sicher und umweltfreundlich sind in Anlehnung an Artikel 1 des Grundgesetzes nicht verhandelbar. Wir sollten niemals vergessen: Ein flächendeckender, länger anhaltender Zusammenbruch unserer Energieversorgung gefährdet unsere Gesellschaft im Ganzen, und letztendlich unsere physische Existenz, weil die Grundversorgung mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen unmittelbar an die Energieversorgung gekoppelt ist. Die fortschreitende Zerstörung unserer Umwelt durch weitere hemmungslose Verbrennung fossiler Energieträger führt ebenfalls zum Niedergang unseres Gemeinwesens; schon mittelfristig und mit noch weit gravierenderen, weil vermutlich unumkehrbaren Folgen.

Die hohen, zur Errichtung, Instandhaltung und Betrieb von Energieanlagen notwendigen Aufwendungen müssen von der ganzen Gesellschaft getragen werden. Deshalb gilt neben den Erfordernissen Sicherheit und Umweltverträglichkeit das Gebot höchstmöglicher volkswirtschaftlicher Effizienz. Der Staat muss in seinem Versorgungsgebiet ein entsprechendes Versorgungssystem planen und fortentwickeln. Alle den Energiesektor betreffenden Planungen und strategischen Orientierungen sind im Energiegesetz transparent festzuschreiben. Nur so kann die parlamentarische und zivilgesellschaftliche Einflussnahme und Kontrolle auf die gefundenen Lösungen sicher gestellt werden.

Effizienz steht in engem Zusammenhang mit Sachverstand. Wir stellen immer wieder fest, dass Entscheidungen von Politikern getroffen werden, deren fachliche Kompetenz unzureichend ist. Dieses allgemeine Problem des politischen Systems tritt bei weitem nicht nur für Bereich Energie zutage. Inkompetenz von Entscheidungsträgern ist nicht nur für sich allein gesehen schädlich, sondern dient gleichermaßen als Einfallstor für die Einflüsterungen neoliberaler Wirtschaftsesoteriker, die allein im Auftrag mächtiger Interessenverbände unterwegs sind oder selbst dazu gehören. Die von uns geforderte volkswirtschaftliche Effizienz spielt für diese Leute, wenn überhaupt, nur eine sehr untergeordnete Rolle. Dabei gelingt es ihnen immer wieder, ihre angebliche „wissenschaftliche Expertise“ in die Medien zu transportieren.Wann werden endlich echte Fachleute, die darüber hinaus auch willens sind, die harten physikalischen Fakten zu würdigen, in die dringend notwendigen Entscheidungsprozesse einbezogen?

Unsere dritte grundsätzliche Forderung besteht demnach darin, alle energiepolitischen Weichenstellungen auf streng naturwissenschaftlicher Grundlage zu treffen. Dies sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit für eine aufgeklärte Industriegesellschaft sein. Im Moment sieht es leider so aus, dass Beschlüsse weitgehend inkompetenter, lobbygesteuerter Verwaltungen oft genug physikalische Sachverhalte völlig auf den Kopf stellen. Wir haben ein System absurder gesetzlicher Verbiegungen und Regelungen, die unsere Energieversorgung sowohl unsicher als auch langfristig unbezahlbar machen – einen besonderen Gruß an dieser Stelle an das neue EEG2021.

Das müssen wir ändern. Schnell. Die aktuelle EU-Gesetzgebung (Richtlinie 2018/2001, Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und Richtlinie 2019/944, Strombinnenmarkt- Verordnung) kann als gute Grundlage für ein deutsches Energiegesetz dienen.

Wie dieses im Detail aussehen könnte, werden wir in weiterenArtikeln behandeln.

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