Am 16. März haben die Übertragungsnetzbetreiber der Bundesnetzagentur ihren zweiten Entwurf des Netzentwicklungsplans Strom 2037/2045, Version 2025 zur Begutachtung/Absegnung vorgelegt. Angeblich wurden die in der Konsultation zum NEP eingebrachten Kritiken und Einwände dort berücksichtigt. Schon beim Vergelich der Szenariokennzahlen von Version 1 und Version 2, (jeweils Tabelle 1 im Text), kommen erhebliche Zweifel an dieser Behauptung auf. Die Zweifel erhalten zusätzliche Nahrung, wenn man im zweiten Entwurf nach der Zeichenkette „berücksicht“ (igt, igung…) sucht. Man findet sehr viel, aber kaum etwas im Kontext der Konsultationen. Es wird umgesetzt, was die Übertragungsnetzbetreiber wünschen und nicht das, was volkswirtschaftlich und im Interesse der Bürger sinnvoll wäre.
Wir sind gerade am Nachrechnen und laden Interessierte zur Mitarbeit ein.
Ausführlicher äußern wir uns hier zum aktuellen Stand des Netzausbaus, insbesondere zur Realität der Informationsweitergabe von Behörden an den Bürger, die durch das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) geregelt wird.