Wirtschaft und Klimaschutz

Der vermeintliche Widerspruch

Es ist absurd, in welchem Ausmaß Unternehmen weltweit die Klimakrise anheizen und vorantreiben. Die verantwortlichen Manager ignorieren, was sie da gerade anrichten. Daran wollen wir sie erinnern“ ,

so Luisa Neubauer, eine der deutschen Hauptfiguren von Fridays for Future in einem Interview, das sie dem Handelsblatt im Januar 2020 kurz vor ihrer Teilnahme am Weltwirtschaftsforum in Davos gab.

Das Zitat legt den Finger ziemlich genau in die Wunde. Es sind wirtschaftliche Interessen, die effektive Maßnahmen gegen den Klimawandel verhindern. Dem würden wir keinesfalls widersprechen. Allerdings darf man nicht den Fehler begehen, die gesamte Wirtschaft als einen homogenen, quasi aus einem Stück gefeilten Feind, der gegen Klimaschutz steht, zu brandmarken. Das tun weder wir noch Fridays for Future. Insofern verwahren wir uns gegen die meist subtil, manchmal auch weniger feinfühlig vorgetragenen Angriffe mancher Medien gegen FFF. Die hinter dieser negativen Presse stehende Motivation besteht einzig darin, die Organisation als radikale, jugendliche und (hoffentlich) bald vorübergehende Strömung abzuqualifizieren, deren einziges Ziel in der Schädigung, wenn nicht gar Vernichtung der Wirtschaft besteht. Diese Meinungsmache fällt leider auf allzu fruchtbaren Boden. Die Essenz, besonders „gut“ und vor allem häufig von der Springer-Presse herausgearbeitet, besteht in der schlichten Botschaft:Wirtschaft und Klimaschutz schließen einander aus.

Dem ist jedoch definitiv nicht so.

Der BVMW und der neue EEG-Entwurf

Der falsche Mythos lässt sich durch eine ständig wachsende Zahl von Fakten leicht widerlegen. Erst kürzlich erschien eine Stellungnahme des BVMW (Bundesverband mittelständische Wirtschaft), zu dem im September 2020 erschienenen Entwurf der Novellierung des EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz). Sie macht zum einen deutlich, wie mittelständische Unternehmen schon heute mit Klimaschutz Geld verdienen. Darüber unterbreitet der BVMW in seinem Papier Vorschläge, wie der Mittelstand in seinem vorhandenen Bestreben, noch klimafreundlicher zu agieren, unterstützt werden könnte. Letztendlich fordert der BVMW (also nicht FFF oder eine andere Umweltorganisation) die Veränderung der politischen Rahmenbedingungen für die Beschleunigung der Energiewende.

Ursprünglich hatten wir vor, eine eigene Interpretation des neuen Gesetzentwurfs auf unserer Webseite zu präsentieren, waren aber aufgrund mangelnder personeller Ressourcen zeitlich nicht dazu in der Lage. Daher geht unser Dank zunächst an den BVMW. Wir hätten uns an vielen Stellen zwar weniger diplomatisch ausgedrückt; gleichwohl gehen die Ansichten des Interessenverbandes des Mittelstandes inhaltlich mit denen des Teams Orangebuch weitgehend konform. Insbesondere unterscheiden sich unsere Auffassungen zu den gravierenden Mängeln des neuen EEG-Entwurfs nur in Nuancen.

Schon der einleitende Abschnitt hat es in sich:

Der BVMW bewertet das Ziel des Entwurfs des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG), den gesamten Energieverbrauch bis 2050 klimaneutral zu gestalten, grundsätzlich sehr positiv. Dabei gilt es jedoch zu bedenken, dass die Gefahr besteht, bereits 2030 wesentliche Klima-Kipp-Punkte zu überschreiten. Dies verdeutlicht die Tatsache, wie unabdinglich erneuerbare Energien für die Zukunft sind.

Das sind wohlgesetzte, nett klingende Worte, die inhaltlich jedoch das Gleiche bedeuten, was FFF und andere Umweltaktivisten der Politik schon seit längerem und mit zunehmender Dringlichkeit auf die ToDo-Liste setzen:

Bewegt euch endlich. Wir haben nicht mehr viel Zeit.

Weiter heißt es im einleitenden Text:

Der EEG-Entwurf in dieser Form wird jedoch nicht ausreichend sein, die Stagnation der Erneuerbaren zu beenden.“

Insbesondere das Wort Stagnation klingt dann schon nicht mehr so charmant, wiewohl es den aktuellen Zustand treffend beschreibt. Die Ausbauzahlen der letzten Jahre von Wind und Sonne belegen es.

Die folgende Aussage erscheint schließlich extrem irritierend, wenn man sie tiefgründiger durchdenkt:

Kritisch ist zu sehen, dass der Entwurf von einem deutlich niedrigeren Strombedarf ausgeht als Fachexperten.

Dann haben also keine Fachexperten den Gesetzentwurf verfasst? Wer dann und zu welchem Zweck? Es steht auch für uns völlig außer Frage, dass wir schon mittelfristig sehr viel mehr Strom benötigen werden (wir schätzen zwischen 700 und 800 TWh für 2030). Dieser zusätzliche Strom kann, nimmt man die Dekarbonisierung tatsächlich ernst, nur dezentral über erneuerbare Energieerzeugungsanlagen produziert werden.

Der Mittelstand will sich aktiv an einer dezentralen Energiewende beteiligen. …

Dass der Mittelstand an einer dezentralen Energiewende mitwirken will, ist kein Lippenbekenntnis. Viele mittelständische Unternehmen sind auf diesem Feld bereits erfolgreich unterwegs, obwohl die von der Politik getroffenen Regulierungen diese wirtschaftliche Tätigkeit mehr behindern als fördern.

„… Der aktuelle Entwurf des EEG erschwert dies ohne Grund.

Uns würden schon ein paar Gründe einfallen – die Mechanismen des Lobbyismus sind sicher auch dem BVMW bekannt.

Wir haben den neuen EEG-Entwurf einer Textanalyse unterzogen. Das Wort „dezentral“ kommt dort genau ein Mal (!) vor und zwar in folgendem Kontext:

Immer mehr dezentrale und volatile Erzeugungsanlagen werden installiert und müssen künftig in das Energiesystem sicher integriert werden. Dies funktioniert nur, wenn alle Erzeugungsanlagen sichtbar (Messung und Bereitstellung des Zählerstandsgangs, der Ist-Einspeisedaten und der Netzzustandsdaten) und interoperabel sicher fernsteuerbar sind.

Wir leiten daraus mehrere Dinge ab:

1. Die Dezentralität der Energieversorgung spielt in den Überlegungen der politischen Entscheider weiterhin eine untergeordnete Rolle. Es mangelt ihnen an Ideen und vor allem am Willen, die Energieversorgung Deutschlands entsprechend umzugestalten. Offensichtlich hat man in den Führungsetagen des Bundeswirtschaftsministeriums und der BNetzA den Schuss noch immer nicht gehört: Dezentralität ist längst in der Realität angekommen und nicht mehr aufzuhalten. Der Mittelstand steht Gewehr bei Fuß, diese Entwicklung massiv zu beschleunigen. Genau das ist angesichts der wissenschaftlichen Erkenntnisse zum Thema Klimaveränderung dringend geboten.

2. Dezentralität wird mehr als lästige Herausforderung und weniger als Chance empfunden.

3. Dieser Herausforderung kann nur mit mehr Überwachung begegnet werden.

Die Interoperabilität und Fernsteuerbarkeit (im Ergebnis Überwachung) betreffend, verweisen wir auf den zellularen Ansatz, den wir ausführlich im Orangebuch beschrieben haben. Es ist mitnichten notwendig, jedem Haushalt ein Smartmeter zu verpassen, um das Netz stabil zu halten. Das massenhafte Abgreifen der bei diesem Herangehen gelieferten Daten würde schon aufgrund der dabei anfallenden Datenmenge nicht zweckdienlich für die Netzstabilität sein.

Organisiert man das Netz hingegen in hierarchischen Zellen, genügen Messeinrichtungen an den Übergabepunkten zur jeweils übergeordneten Zelle. Nur an diesen Übergabepunkten müssten die Daten der Zelle selbst erfasst und zur Steuerung benutzt werden; sprich diese Daten verbleiben in der Zelle. Nicht zu vergessen: Die Netzfrequenz ist bereits ein gutes Regulativ für die Stabilität. Solange sich Erzeugung und Verbrauch in der Zelle im Gleichgewicht befinden, müssen folglich gar keine Daten erhoben werden. Allerdings sind Stromspeicher essentiell für die Erhaltung dieses Gleichgewichts in der Zelle.

Die Kritik des BVMW am EEG-Entwurf im Detail

Mit PV-Anlagen kann Strom mittlerweile ohne jede staatliche Förderung für 12 ct/kWh und darunter erzeugt werden. Dies motiviert gerade aktuell sehr viele Bürger, kleine und mittlere Unternehmen, entsprechende neue Anlagen in Betrieb zu nehmen. Es könnten jedoch sehr viel mehr sein, würde der 2020iger EEG-Entwurf den Eigenverbrauch nicht extrem behindern. Man zwingt die Anlagenbetreiber statt dessen ziemlich unverhohlen zur Einspeisung. Für Strom, der am Markt angeboten werden muss, können sowohl der Staat als auch Netzbetreiber Einnahmen generieren. Wir verstehen es durchaus, dass der Gegenentwurf, erzeugten Strom selbst zu verbrauchen, den gerade genannten Akteuren Unbehagen bereitet. Jedoch erinnern wir nochmals daran, dass es derzeit in erster Linie darum gehen muss, die Kapazitäten der Erneuerbaren sehr schnell (das heißt für uns bis 2030) auf den Faktor 2 (Wind) und mindestens den Faktor 10 (PV) auszubauen.

Mit dem im EEG-Entwurf gemachten Vorgaben wird es nicht gelingen, Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energie verstärkt unter die breite Bevölkerung zu bekommen. Die erforderlichen Mengen an Energie werden nicht nur mit Offshore Wind und PV auf großen Freiflächen zu leisten sein.

Die im zweiten Satz des Zitats unterschwellig vorgebrachte Kritik gibt einen Fingerzeig darauf, wohin die Reise nach dem Plan der Bundesregierung gehen soll. Er verstärkt unsere, u.a. in unserer Stellungnahme zur nationalen Wasserstoffstrategie getroffene Annahme. Auch der EEG-Entwurf orientiert sich vornehmlich an den Interessen der Großindustrie. Jede Kilowattstunde selbst erzeugter und selbst verbrauchter Elektroenergie bedeutet potentiellen Verlust für die großen Anbieter, ganz gleich ob sie ihren Strom aus erneuerbaren oder fossilen Quellen generieren.

Ausschreibung von Photovoltaikflächen auf den eigenen Dachflächen und dem damit einhergehenden Verbot der Eigennutzung lehnt der BVMW strikt ab.

Das ist eine klare Ansage, die wir vollinhaltlich unterstützen. Dafür gibt es neben allen kommerziellen Erwägungen noch einen sehr einleuchtenden physikalischen Grund. Lokal erzeugter und verbrauchter Strom muss nur über sehr kurze Strecken transportiert werden. Dadurch belastet er die Stromnetze nur marginal.

Der BVMW weist im weiteren Text auf die bürokratischen Hindernisse bei der Organisation von „Mieter- und Bürgerstrom“ hin und fordert deren Abschaffung. Zur „Marktvergütung von Post-EEG-Anlagen“ haben wir uns in unserem Beitrag „Die Sonne und die Kohle“ vor einigen Wochen bereits geäußert. Das BVMW-Papier beschäftigt sich detaillierter damit. Kerngedanke dabei:

Zielführender wäre es, die Ü20-Anlagen mit einem einfachen System durch subventions- und abgabenfreien Eigenverbrauch, plus eine pauschale, niedrige Vergütung des noch eingespeisten Reststroms nahe dem Börsen-Strompreis, zu legalisieren.

Auch in diesem, in den nächsten Jahren zunehmend wichtiger werdenden Teilaspekt der dezentralen Energieversorgung geht es letztendlich um die Handhabung des Eigenverbrauchs.

Was wir in der BVMW-Stellungnahme vermissen…

…sind deutlichere Hinweise auf bestehende europäische Gesetze, die durchaus geeignet wären, die deutschen Regulierungen des Energiemarktes positiv zu beeinflussen. Sie werden im neuen EEG-Entwurf zwar als Fußnote erwähnt aber gleichsam konterkariert. Einer unserer Autoren hat sich in einem

an das BMWi ausführlicher dazu Stellung bezogen.

Grundsätzlich geht es um die Leugnung der in den europäischen Gesetzen festgeschriebenen Möglichkeit des Eigenverbrauchs, den das neue EEG ja gerade sukzessive abschaffen will. Des weiteren favorisieren die 2018 beschlossenen europäischen Richtlinien die Gründung Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften, die auch in Deutschland einen großen Beitrag zur Umgestaltung der Energiewirtschaft liefern könnten. Auch von diesem genossenschaftlich organisierten Ansatz ist im EEG-Entwurf keine Rede.

Die genannten EU-Richtlinien sind auch in Deutschland ab Juni 2021 umzusetzen. Sie sind darüber hinaus einklagbar. Wir werden das Ganze sehr genau beobachten.

Die 20 Vorschläge des BMWi, Wirtschaft und Klima unter einen Hut zu bringen

Im September 2020 erschien eine Publikation des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie unter dem verheißungsvollen Titel „Klima schützen & Wirtschaft stärken“.

Wir halten dem BMWi zugute, sich damit deutlich gegen den von BILD & Co laufend konstruierten Widerspruch zwischen Klimaschutz und Wirtschaft zu positionieren.

Das 11-seitige Dokument liest sich in oberflächlicher Analyse wie ein Plädoyer für den Klimaschutz mit der deutlichen Mahnung, die Belange der Wirtschaft dabei nicht zu vergessen. Wir nehmen es Herrn Altmaier durchaus nicht übel, dass er als Wirtschaftsminister letztere erkennbar priorisiert.

Äußerst bedenklich stimmen uns aber die Diskrepanzen zwischen der Ankündigungspolitik (20 konkrete Vorschläge zur Stärkung von Klimaschutz und Wirtschaftskraft) und der tatsächlich geplanten Umsetzung, festgeschrieben u.a. in dem vom BVMW diskutierten neuen EEG-Entwurf.

Den 3. Vorschlag fanden wir besonders aufschlussreich:

Das Erreichen der Klima- und Wirtschaftsziele wird als vorrangige Aufgabe festgelegt. Die Charta enthält hierzu eine „Klima-Garantie“ und eine „Wirtschafts-Garantie“. Diese verpflichtet die staatlichen Stellen, alle notwendigen und geeigneten Maßnahmen zur Erreichung der Klimaziele und zur Erhaltung der Wirtschaftskraft zügig zu ergreifen und umzusetzen.

Ob die im EEG-Entwurf angedachte de facto Verhinderung des Eigenverbrauchs tatsächlich eine „geeignete Maßnahme“ im Sinne des Klimaschutzes ist, möchten wir stark bezweifeln. Dem Mittelstand wird sie ebenfalls nicht helfen.

Vorschlag 3 endet mit:

Dazu gehört das Prinzip, dass wettbewerblich relevante Belastungen der Wirtschaft durch Klimaschutz auszugleichen sind.

Immerhin wissen wir jetzt, wer am Ende die Zeche dieses „Ausgleichs“ bezahlen soll, geben aber gleichzeitig zu Protokoll, dass der Mittelstand sehr viel besser in der Lage wäre, auf ebendiesen zu verzichten. Mittelständische Unternehmen tragen z.B. nicht die Bürde verfehlter Investitionen, für die sie entschädigt werden müssen, mit sich herum. Mehr noch – sie sehen die Energiewende mehr als Chance denn als Belastung. Wenn ein produzierender, energieintensiver Betrieb eine 100 kWP – PV-Anlage auf seine Werkhallen montiert, amortisiert sich diese Anschaffung nach aktueller Gesetzeslage schon nach kurzer Zeit. Dies würde sich mit der Umsetzung des neuen EEG-Entwurfs ändern.

Alles in allem halten wir die von Peter Altmaier vorgebrachten 20 Vorschläge für einen netten Beitrag im allgemeinen politischen Diskurs, dem wir allerdings kaum praktische Bedeutung beimessen, zumal dieser Beitrag mit keinem anderen Ministerium abgestimmt ist. Es sind die üblichen Sprechblasen, die folgenlos verhallen werden, wenn sich neue Themen in den Vordergrund drängen. Mit Corona haben wir gerade eines, das Herrn Altmaier hervorragend als Ausrede dienen kann, wenn ihn in ein oder zwei Jahren doch mal jemand nach dem Stand der Umsetzung seiner Vorschläge fragen sollte.

Resümee

Der Grundthese, wirtschaftliche Interessen verhindern effektive Maßnahmen gegen den Klimawandel, kann nicht widersprochen werden. Wir würden lediglich ergänzen, dass darunter die ganz konkreten Interessen ganz bestimmter Teilbereiche der Wirtschaft zu fassen sind.

Wir sollten in diesem Zusammenhang niemals vergessen, dass die Interessen des Mittelstandes sich schon immer erheblich von denen der Großindustrie unterscheiden. Der Mittelstand steht für Innovation und agiert auf dem Markt tendenziell mehr nach den Prinzipien des ehrbaren Kaufmanns. Kleine und mittelständische Unternehmen haben kaum eine andere Chance, ihre Produkte und Dienstleistungen erfolgreich an den Mann (die Frau) zu bringen. Geistiger Stillstand oder unlautere Machenschaften erweisen sich in diesem Bestreben als eher hinderlich.

Konzerne – und namentlich die großen Vier der deutschen Energiebranche – neigen vielmehr dazu, bei dem „Bewährten“ zu bleiben, das ihnen bzw. ihren Aktionären seit Jahren die Taschen füllt (exemplarisch Zahlen für RWE). Nichts ist rentabler als ein buchhalterisch abgeschriebener Kohlemeiler, der weiterhin Strom ans Netz liefern darf, ohne dass Klimafolgekosten sachlich korrekt eingepreist sind. RWE & Co nutzen ihre Marktmacht zum Nachteil der Gesellschaft aus und die Wirtschaftspolitik a là Altmaier, die sich so gerne als mittelstandsfreundlich präsentiert, erweist sich nach wie vor als ihr treuer Erfüllungsgehilfe. Der neue EEG-Entwurf ist ein weiteres Beispiel dafür, dass Gesetze eben nicht von Fachleuten, die den Fakten folgen, geschrieben, sondern vielmehr von einer mächtigen Lobby diktiert werden. Das muss endlich aufhören – denn wie war das mit den Kipp-Punkten? Wir wiederholen das Zitat des BMVW:

„Dabei gilt es jedoch zu bedenken, dass die Gefahr besteht, bereits 2030 wesentliche Klima-Kipp- Punkte zu überschreiten.

Wenn das passiert, bedeutet das Game over – zumindest jedoch werden wir nicht so weiterspielen können wie bisher. Das würde sich definitiv auch negativ auf die Verwertungsbedingungen der großen Unternehmen auswirken. Wir empfehlen den Herren in den Nadelstreifenanzügen dringend, darüber nachzudenken. Die Wissenschaft sagt, wir haben noch zehn Jahre, vielleicht weniger.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert