Netzentwicklungspläne…

werden von den Übertragungsnetzbetreibern erstellt und von der Bundesnetzagentur genehmigt. Sie beziehen sich deshalb ausschließlich auf die Höchstspannungsebene, sprich auf das Geschäftsfeld der Übertragungsnetzbetreiber. Es mag sein, dass auch dort Ausbaubedarf besteht, obwohl dieser zumindest auf der Basis des aktuellen Strombedarfs nicht nachvollziehbar begründet werden kann. In der Zukunft kann das anders aussehen, insbesondere dann, wenn die aberwitzigen Ausbaupläne der Windkraft auf See von derzeit 10 GW Leistung auf 50+ GW (2037) und 60 bis 70 GW (2045) auch nur teilweise in die Tat umgesetzt werden.
Die eigentlichen und hochaktuellen Defizite im Netzausbau liegen ganz woanders – auf der Nieder- und Mittelspannungsebene. Dafür fühlt sich die Bundes(übertragungs)netzagentur offensichtlich nicht zuständig. Im Interesse der Bürger müsste sie eigentlich dafür sorgen, diese Netze weiter zu ertüchtigen, um lokale, dezentrale, regenerative Stromerzeugung zu ermöglichen und damit u.a. die offshore-Windgigantonomie ad acta zu legen. Stattdessen behindert Bundeswirtschaftsministerin Reiche unter Nutzung der Netzengpässe auf den unteren Spannungsebenen den Ausbau der Erneuerbaren auf einem Niveau, das ihre früheren Energiewendebremser-Kollegen Altmaier und Gabriel nie erreicht haben. Das Bundeswirtschaftsministerium ist der BNetzA im Übrigen nur in Verfahrensfragen weisungsberechtigt, nicht jedoch in fachlichen Entscheidungen. Daher ist es verwunderlich, dass Reiche mit Ihrer Gas-Agenda, die sich u.a. in den aktuellen Netzentwicklungsplänen widerspiegelt, ohne Widerstand der Behörde durchkommt. Der Widerstand muss offensichtlich anders organisiert werden.

Wir haben uns die letzten Netzentwicklungspläne näher angeschaut und sind dabei auf ein paar Fakten gestoßen, die unserer Meinung nach den Tatbestand der bewussten Täuschung erfüllen.

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