Netzentwicklungspläne…

werden von den Übertragungsnetzbetreibern erstellt und von der Bundesnetzagentur genehmigt. Sie beziehen sich deshalb ausschließlich auf die Höchstspannungsebene, sprich auf das Geschäftsfeld der Übertragungsnetzbetreiber. Es mag sein, dass auch dort Ausbaubedarf besteht, obwohl dieser zumindest auf der Basis des aktuellen Strombedarfs nicht nachvollziehbar begründet werden kann. In der Zukunft kann das anders aussehen, insbesondere dann, …