Bundesnetzagentur und Energiewende?

Nach einem Urteil des EuGH (Urt. v. 02.09.2021, Rs. C-718/18) /1/ wird auf die Bundesnetzagentur als Regulierungsbehörde unzulässiger politischer Einfluss ausgeübt. Im vorliegenden Fall ging es um die Festlegung der Netzentgelte. Wir sind der Auffassung, dass sich seit diesem Urteil nichts geändert hat. Eine wie auch immer geartete Unabhängigkeit wie in der RL 2009/73/EG gefordert, erkennen wir nicht. Im folgenden Beitrag beschäftigen wir uns ausführlich mit diesem Thema. Wir weisen darauf hin, dass wir keine juristische Bewertung vornehmen, sondern unsere freie Meinung äußern.

Zitat aus dem Urteil des EuGH:

132 Zum einen fallen die den NRB vorbehaltenen Zuständigkeiten in den Bereich der Durchführung, und zwar auf der Grundlage einer technisch-fachlichen Beurteilung der Wirklichkeit. Zum anderen unterliegen die NRB, wie sich aus den Rn. 120 bis 123 des vorliegenden Urteils ergibt, bei der Ausübung dieser Zuständigkeiten Grundsätzen und Regeln, die durch einen detaillierten normativen Rahmen auf Unionsebene festgelegt werden, ihren Wertungsspielraum beschränken und sie daran hindern, Entscheidungen politischer Art zu treffen.

Anmerkung: NRB = nationale Regulierungsbehörde, hier die Bundesnetzagentur

https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=245521&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1

Schreibe einen Kommentar