Unsere Stellungnahmen zum aktuellen Szenariorahmen der ÜNB

Am 17.01.2022 veröffentlichte die Bundesnetzagentur (BNetzA) eine Pressemitteilung mit dem Titel Bundesnetzagentur beteiligt Öffentlichkeit am Szenariorahmen Strom 2023-2037.

Als Teil der Öffentlichkeit sind wir dem Aufruf der BNetzA gefolgt und haben Konsultationsbeiträge zu diesem Szenariorahmen eingereicht.

Beitrag 1 – Expansionskraftwerke (Jörg Diettrich)

Beitrag 2 – Speicher (Jörg Diettrich)

Beitrag 3 – Wasserstoff (Jörg Diettrich)

Beitrag 4 – Kritische Fragen zum vorliegenden Entwurf (Ingolf Müller)

Unser Fazit lautet:

Dieser Szenariorahmen ist kein Weg in ein klimaneutrales Energiesystem. Er ist so grundlegend falsch, dass er in seiner Umsetzung den Tatbestand der Gefährdung der Versorgungssicherheit und damit unserer Demokratie erfüllt.

Wir fordern die Bundesnetzagentur deshalb auf, den Szenariorahmen in der vorliegenden Form nicht zu genehmigen, weil er schwere handwerkliche Fehler und essenzielle Lücken enthält.

Wir halten vielmehr die komplette Überarbeitung des vorliegenden Enwurfs und seine Wiedervorlage im Januar 2023 für dringend geboten.

1. Wie entsteht ein Szenariorahmen?

Das Dokument, um das es geht, trägt den vollständigen Titel „Szenariorahmen zum Netzentwicklungsplan Strom 2037 mit Ausblick 2045, Version 2023, Entwurf der Übertragungsnetzbetreiber.

Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB), dürfen gemäß Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) §12 seit 2011 und damit in „bewährter Weise“ als privatwirtschaftliche Unternehmen in erster Instanz darüber bestimmen, wie sich die Infrastruktur der deutschen Stromnetze ihrer Meinung nach zukünftig zu entwickeln hat. Dass in diese Meinung nicht nur gelegentlich handfeste betriebswirtschaftliche Interessen einfließen, zeigt sich u.a. an den rasant gestiegenen Netzentgelten (Gebühren für Stromnetze), die derzeit bei 8 ct/kWh liegen und nach Hochrechnung auf 12 bis 14 Cent steigen könnten, wenn alle in den aktuellen Szenariorahmen gegossenen Träume der ÜNB in die Realität umgesetzt werden.

Die Bundesnetzagentur als nachgelagerte Behörde des Bundeswirtschaftsministeriums, das neuerdings den Suffix „und Klimaschutz“ im Namen trägt, bewertet und genehmigt den von den ÜNB vorgelegten Entwurf, nachdem sich die interessierte Öffentlichkeit kritisch damit auseinandersetzen konnte. Die BNetzA ist sogar lt. EnWG dazu verpflichtet, der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Allerdings verpflichtet das EnWG die BNetzA nicht dazu, die Beiträge der Öffentlichkeit in irgendeiner Art und Weise zu würdigen. Davon war in der Vergangenheit zumindest nicht allzu viel spürbar.

Die BNetzA versteckt sich in ihrer Argumentation gerne hinter dem Grundsatz, sie sei als Behörde an politische Weisungen gebunden. Wenn es aber um die Prüfung und Genehmigung von Szenariorahmen geht, hat die Politik noch gar keine Weisungen erteilt, zumindest keine expliziten. Es geht nach unserem Verständnis in diesem Stadium eines zugegebenermaßen komplexen Prozesses einzig und allein darum, ein Dokument aus der Privatwirtschaft im Sinne des allgemeinen gesellschaftlichen Interesses zu bewerten.

Das gesamte Procedere, das letztendlich zum Bau neuer Stromtrassen führt, deren Sinnhaftigkeit aufgrund bestehender „Geschäftsgeheimnisse“ für die Öffentlichkeit nicht transparent nachvollziehbar ist, können Sie z.B in einem, ebenfalls von den ÜNB erstellten (!) Dokument nachvollziehen. Wer es „kindgerechter“ mag, kann sich auch das von der BNetzA im Jahre 2015 veröffentlichte Erklär-Video anschauen. Doch Vorsicht – dort werden Aussagen getroffen, die sich mit dem, was tatsächlich auf dem Feld der deutschen Energiepolitik passiert, nur schwer zur Deckung bringen lassen.

2. Wie verlief die öffentliche Konsultation im Jahre 2022?

Die öffentliche Konsultationsphase beschränkte sich in diesem Jahr auf zwei Online-Dialog-Veranstaltungen und eine Zeit von vier Wochen zum Einreichen schriftlicher Stellungnahmen.

Im Rahmen der Online-Veranstaltungen wurden drei inhaltlich gleiche Vorträge durch die TenneT TSO GmbH (einer der ÜNB), den Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. und das Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung gehalten. Wie informativ diese Vorträge waren, obliegt der Bewertung der Zuhörer. Eines kann man aber mit Sicherheit sagen: Eine kritische Auseinandersetzung mit dem Szenariorahmen fand in keinem der Vorträge statt. Auch die Moderation empfanden wir als – sagen wir es nett – ÜNB-freundlich. Allzu „abweichende“ Meinungsäußerungen wurden klar unterdrückt und berechtigte Fragen nicht oder nur unzureichend beantwortet. Die Antworten durch Vertreter der BNetzA oder der ÜNB zeugten vielmehr von teilweise erschreckender Ignoranz. Wir unterstellen dabei keine fachliche Unwissenheit, sondern dass die Damen und Herren auf dem Podium der Veranstaltungen mehr einer stringent vorgegebenen Agenda folgten als den tatsächlichen Notwendigkeiten zur Umgestaltung der deutschen Energiewirtschaft hin zu den angestrebten Klimazielen.

3. Unsere Einschätzung zu den Inhalten

Der aktuelle Szenariorahmen unterscheidet sich durchaus in einigen wesentlichen Punkten von seinen Vorgängern. Er lässt sogar zarte Ansätze eines Umdenkens erkennen; dies vor allem in Punkten, in denen die bisherigen Aussagen längst von der Realität ad absurdum geführt wurden. „Wir werden in Zukunft viel mehr Strom brauchen“, heißt es beispielsweise neuerdings. Eine Aussage, die von Fachleuten schon seit vielen Jahren in die Konsultation eingebracht, von den ÜNB in enger Zusammenwirkung mit Herrn Habecks Vorgängern aber ignoriert bzw. vehement bestritten wurde. An der Zusammenwirkung selbst hat sich übrigens nichts geändert, was man u.a. an der Übernahme der Zahlen Habecks aus seiner Eröffnungsbilanz Klimaschutz vom 10.01.2022 in den Entwurf des Szenariorahmens erkennen kann. Ob Habeck dabei die Vorgaben lieferte, bezweifeln wir heftig.

Geblieben ist auch die strategische Ausrichtung, die kurz übersetzt lautet: Wir wollen Netze bauen, koste es (die Bürger), was es wolle.

Neu hingegen ist, dass Klimaschutz nunmehr als Feigenblatt zum fokussierten Ausbau der Offshore-Windkraft und deren Anbindung durch neue Stromtrassen dient. 125 Seiten Text im Entwurf, 13 allein dazu zu diesem Thema. Dem stehen 4 Textseiten zur Photovoltaik, in die sich die Bürger verstärkt einbringen könnten, gegenüber. Die ÜNB vertreten in ihrem Entwurf in diesem Zusammenhang die These, es gäbe nicht genügend Ausbaupotenzial für PV in Deutschland. Wir haben uns im Rahmen unserer Konsultationsbeiträge die Freiheit genommen, diese These als Unwahrheit zu klassifizieren und uns dabei auf Veröffentlichungen von Fraunhofer ISE berufen.

Neben der erkennbaren strategisch falschen Ausrichtung enthält der Entwurf der ÜNB auch schwere fachliche Fehler:

a) Unterversorgung durch konventionelle Kraftwerke 2045

Im Begleitdokument zur Konsultation des Szenariorahmens 2023-2037,Pkt. 2.5.4 Lastnahe Gasturbinen treffen die ÜNB folgende erstaunliche Aussage:

Der von den Übertragungsnetzbetreibern vorgeschlagene konventionelle Kraftwerkspark verfügt bei Vernachlässigung von allen Speicherarten im Zieljahr 2037 über etwa 40 GW installierte konventionelle Kraftwerksleistung und in 2045 über etwa 35 GW. Insbesondere in Zeiten ausbleibender EE-Einspeisung führe dies laut Übertragungsnetzbetreiber zu einem erheblichen Stromimportbedarf, da dann die Stromnachfrage die verfügbaren inländischen Erzeugungskapazitäten überstiegen.

Dieses Statement ist von grundlegender Bedeutung für unsere Versorgungssicherheit. Es wird unterstellt, dass im o.g. Nachfragefall die zu importierende elektrische Leistung tatsächlich zur Verfügung steht. Bei einer ausbleibenden EE-Einspeisung, z.B. einer Nacht mit großräumiger relativen Windstille, wie sie bei winterlichen Inversionswetterlagen gelegentlich vorkommt, können unsere europäischen Nachbarn möglicherweise auch nicht liefern. Das Ganze gleicht einem Vabanquespiel. Wir als betroffene Bürger sitzen aber nicht am Spieltisch. Unsere Politiker sollten sich daher hüten, Entscheidungen zu treffen, die unsere ganze Gesellschaft direkt in den Abgrund reißen könnten. Wir rufen die BNetzA deshalb nochmals ausdrücklich dazu auf, ihrer Pflicht Genüge zu tun und den vorliegenden Entwurf des Szenariorahmens zurück zu weisen. Dies um so mehr, weil die ÜNB im Haupttext zusätzlich explizit darauf hinweisen, dass Versorgungssicherheit nicht im Fokus ihres Interesses steht.

b) Unzureichender Ausbau der Erneuerbaren

Die prognostizierten Ausbauraten der Erneuerbaren genügen bei weitem nicht, um Klimaneutralität im Jahre 2045 zu erreichen. Sich auf Strom- bzw. Wasserstoff-Importe zu berufen ist ein gefährlicher Weg, bei dem wir überdies Greenwashing auf nationaler Ebene unterstellen.

c) Untaugliches Speicherkonzept

Immerhin werden Speicher von den ÜNB thematisiert. Da sie allerdings tendenziell dazu dienen, den Bau von Leitungen zu verhindern, geht die Betrachtung nicht über das hinaus, was aus dem letzten Szenariorahmen bekannt ist. Die angenommenen Speicherkapazitäten reichen bei weitem nicht aus, um ein stabiles Netz unter allen möglichen Bedingungen zu gewährleisten.

d) Stilllegung ostdeutscher Braunkohlekraftwerke

Diese Abschaltungen sind beschlossene Sache und sie sind richtig. Allerdings werden an den ostdeutschen Standorten der Braunkohlekraftwerke keine adäquaten Ersatzkapazitäten geplant, obwohl ausreichend Leitungskapazitäten vorhanden wären, Strom von neu errichteten EE-Erzeugern in Bundesländer mit erhöhtem Bedarf zu transportieren.

e) Zu optimistische Annahmen Wind-Volllaststunden

Entgegen aller bekannten Statistiken rechnen die ÜNB mit Volllaststunden für Windkraftanlagen, die mindestens 10% über dem tatsächlich Erwartbaren liegen. Damit werden die Ausbauziele der Erneuerbaren insgesamt künstlich minimiert.

4. Schlussfolgerungen

Ein Szenariorahmen soll die Entwicklung unseres Energiebedarfs, respektive unseres Strombedarfs, anhand sachlich begründeter Szenarien aufzeigen. Dieser Energiebedarf muss zu jedem Zeitpunkt durch entsprechende Erzeugerkapazitäten gedeckt sein. Der Energiebedarf kann durch Importe gedeckt, sofern diese Importe vertraglich abgesichert sind.

Die Erarbeitung eines Szenariorahmens als weit in die Zukunft reichende Bedarfsanalyse sollte ausschließlich Aufgabe der Bundesregierung, ihrer Ministerien und ihrer nachgeordneten Behörden sein. Keinesfalls dürfen in dieser initialen Prozessphase privatwirtschaftlich organisierte Unternehmen ein Vorlagerecht besitzen. Erst wenn ein durch öffentliche Verwaltungen unter tatsächlicher Einbeziehung der Bürger entstandener Szenariorahmen durch den Bundestag beschlossen wurde, darf eine Feststellung des dafür notwendigen Netzausbaus erfolgen.

Planung, Bau und Wartung unserer Stromnetze sind essenziell für unsere Gesellschaft. Daher sollte auch für die Funktion der Stromnetze die öffentliche Verwaltung verantwortlich sein und niemand sonst. Allein diese Verwaltungen auf unterschiedlichen Ebenen sollten befugt sein, unter Beachtung der gesetzlichen Rahmenbedingungen geeignete Unternehmen mit der Ausführung notwendiger Arbeiten zu beauftragen.

Aus den genannten Gründen fordern wir die Änderung von §12 EnWG.

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